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Habermas Ratzinger

Verlag Herder

64 Seiten

Jürgen Habermas/Joseph Ratzinger

Dialektik der Säkularisierung

Beide Denker stellen sich in ihren Vorträgen am 19. Januar 2004 in der Katholischen Akademie Bayern dem Thema „vorpolitische moralische Grundlagen eines freiheitlichen Staates“. In einem kurzen Vorwort führt Florian Schuller in die beiden Tagungsbeiträge, die in diesem Buch veröffentlicht sind, ein.

Habermas geht in seinem Vortrag von einem funktionierenden demokratischen Rechtsstaat aus, der auf säkularen und rationalen Prozessen beruht. Ist denn ein so verfasster Staat überhaupt auf tradierte verbindliche ethische Überlieferungen angewiesen? Oder basiert politische Herrschaft ausschließlich auf einer säkularen Rechtfertigung? Zunächst, so Habermas, beruht der demokratische Prozess selbst auf der rationalen Akzeptanz der Ergebnisse, hier bedarf es keiner religiösen oder metaphysischen Begründung. Wenn man das demokratische Willensbildungsverfahren als Methode zur Erzeugung von Legitimität aus Legalität begreift, entsteht kein Geltungsdefizit, dass durch Sittlichkeit ausgefüllt werden müsste.

Offensichtlich genügt diese Argumentation aber nicht. Denn das demokratische System stabilisiert sich normativ in diesem bloßen modus vivendi nicht. Das eine ist die Rationalität des Systems, das andere die Menschen in diesem System, die sich nun einmal nicht rein rational-prozessual in dieses System einfügen lassen. Denn die Frage ist virulent, wie Staatsbürger mit ganz unterschiedlichen Weltanschauungen motiviert werden können zur selbststabilisierenden Teilnahme an der demokratischen Willensbildung. Hier kommen nun politische Tugenden des Einzelnen ins Spiel, die sich aus vorpolitischen Quellen speisen. In das rationale System kommen somit Elemente hinein, die ihm eigentlich fremd sind. Der demokratische Willensbildungsprozess ist somit in sich konfrontiert mit nicht-rationalen Motiven der Menschen.

Es ist daher eine Vermittlung nötig und diese gelingt nach Habermas, wenn die moralischen Gehalte von Grundrechten in den Gesinnungen der Einzelnen Fuß fassen. Hierzu seien jedoch rein kognitive Prozesse nicht mehr ausreichend. Ich sehe hier einen gewissen Widerspruch, denn wie sollen rationale Grundsätze durch außerrationale Prozesse implementiert und gestützt werden?

Habermas sieht den wunden Punkt seiner Argumentation, der darin besteht, dass liberale Ordnungen durch die Solidarität ihrer Staatsbürger stabilisiert werden müssen. Politik basiert auf einem gesellschaftlichen Ethos, d.h. auf Gewohnheit und Sitte der Lebensverhältnisse und Charakter der Menschen. Und diese basalen Elemente einer Gesellschaft sind eben nicht frei von religiösen oder metaphysischen Einflüssen.

Die Frage nach der Stabilisierung der demokratischen Gesellschaft stellt sich drängend in Zeiten, in denen die staatsbürgerliche Solidarität bröckelt, z.B. weil sich die Bürger entpolitisieren, sich in ihr Privates zurückziehen oder sich radikalisieren. Zudem ist Demokratie durch die Dynamik der Weltwirtschaft und entfesselte Globalisierung gefährdet.

Philosophie kann daher nicht einfach über religiöse Überlieferungen hinweg gehen, denn sie sind wichtig für jenen individuellen Habitus der Menschen, von dem letztlich abhängt, ob die rational begründete demokratische Staatsform bestand hat oder nicht. Habermas sieht, dass säkulare rationale Motive alleine nicht ausreichen. Ohne dies genauer auszuführen, hat Habermas freilich nur eine religiöse Tradition im Auge, die nicht schlechthin irrational ist, die also ein rational nachvollziehbarer Wahrheitsanspruch auszeichnet.

Mit Ratzinger ist sich Habermas darin einig, dass Säkularisierung ein doppelter Lernprozess innewohnen muss, der die Traditionen der Aufklärung ebenso wie die religiösen Lehren zur Reflexion auf ihre jeweiligen Grenzen nötigt. Was dieses „Ernstnehmen“ religiöser Momente freilich für das demokratische System bedeutet und inwiefern es sich dadurch selbst verändern müsste, diese Frage stellt Habermas nicht. Es scheint, dass für ihn Religion alleine in ihrer dienenden Funktion für die Stabilisierung der Demokratie wichtig ist.

Meines Erachtens bleibt dieses Zuspiel von Glaube und Vernunft, die beide gegenseitig befruchten soll, bei Habermas also letztlich ungeklärt. Wohl deshalb, weil er die Dialektik der säkularen Welt durch die Brille rationaler Prozessualität sieht, und das Religiöse oder Metaphysische nicht wirklich Ernst zu nehmen weiß. Mit anderen Worten: Prüfstein des demokratischen Willensbildungsprozesses ist für ihn die praktische Vernunft eines nachmetaphysischen, säkularen Denkens. Metaphysische Motivationen in ihrem Eigenrecht würdigen, würde aber bedeuten, jenen Prüfstein, zumindest seine absolute Bedeutung, selbst in Zweifel zu ziehen. Das aber vermag der Denker, der sich selbst als religiös unmusikalisch bezeichnet, nicht zu leisten.

Josef Ratzinger wählt für seinen Vortrag einen ganz anderen Ansatz. Für ihn ist Prüfstein demokratischer Prozesse die vorausliegende Wirklichkeit des Menschen als Geschöpf von seinem Schöpfer her. Ratzinger nimmt das Problem einer säkularen Gesellschaft nicht in erster Linie aus Sicht der rationalen Stabilisierung demokratischer Prozesse auf, sondern von der Seite des Individuums. Philosophie dient nicht, wie bei Habermas dazu, ein System zu stabilisieren, sondern sie hält die Frage nach dem Ganzen der Wirklichkeit des Menschen offen. Plakativ könnte man sagen: für Ratzinger muss erst die Frage nach dem Wesen des Menschen geklärt sein, um dann die Bedeutung und Funktion demokratischer Prozesse beantworten zu können.

Er stimmt der These von Habermas zu, dass in der Demokratie Macht ganz unter das Maß des Rechtes gestellt ist. Dieser Bestand des Rechtsstaates ist hoch zu würdigen. Dass das Recht Ausdruck des gemeinsamen Interesses aller ist, sieht er, fürs erste jedenfalls, durch die Instrumente demokratischer Willensbildung gelöst.

Aber man kann nicht darüber hinwegsehen, dass auch Mehrheitsentscheidungen blind oder ungerecht sein können, wie die Geschichte überdeutlich zeigt. Auch das Mehrheitsprinzip kann fehl gehen, so dass eben immer noch die Frage nach den ethischen Grundlagen des Rechts gestellt werden muss. Habermas würde wahrscheinlich zugeben, dass es Fehlentscheidungen geben kann, dass diese aber immer wieder korrigiert werden im rationalen Willensbildungsprozess selbst. Ratzinger misstraut dieser Selbstregulierung, wenn er feststellt, dass es vorgelagert bereits unantastbare Werte und Normen geben muss, die aus dem Wesen des Menschseins folgen. Erst auf Basis dieses Naturrechts ergeben sich Prinzipien, um rechtliche Regeln normativ beurteilen zu können. Voraussetzung des staatlichen Rechts ist daher das Naturrecht und nicht die säkulare Vernunft. Mit anderen Worten: gegenüber dem gesetzten Recht, das Unrecht sein kann, muss es ein Recht geben, das aus der Natur, dem Sein des Menschen selbst folgt. Ratzinger verweist hier auf die Menschenrechte, die heute noch einen solchen Naturrechtsstatus haben, d. h. als ein Recht gelten , die Menschen als Menschen, einfach durch ihre Zugehörigkeit zur Spezies Mensch haben.

Wenn sich bei Habermas vorher die Frage aufdrängte, ob die Religion eigentlich eine positive moralische Kraft sei, so verweist Ratzinger nun umgekehrt auf die Zweifel an der Verlässlichkeit der säkularen Vernunft. Diese kann auch zerstörerisch und inhuman werden, wie die Entwicklung der Atombombe oder technische Möglichkeiten zur Menschenzüchtung zeigen. Von daher ist seine berechtigte Frage, ob die allmähliche Aufhebung der Religion, ihre Überwindung, ein nötiger Fortschritt der Menschheit ist oder nicht. Der Kirchenmann Ratzinger befragt also die säkulare Vernunft aus Sicht der Religion und Philosophie, die allererst die Normen für diese bereit zu stellen habe. Ein Gedanke, dem Habermas natürlich widersprechen würde, zumindest was den Part der Religion angeht.

Schließlich verweist Ratzinger noch auf die Interkulturalität und ihre Folgen. Er argumentiert, dass, auch wenn die säkulare Kultur eine der strengen Rationalität ist, wie sie Jürgen Habermas präferiert, sie doch nur eine der westlich-aufgeklärten Welt ist. Die säkulare Rationalität stößt auf Grenzen, weil ihre Evidenz an bestimmte kulturelle Kontexte gebunden ist.

Beide Diskussionspartner treffen sich aber in dem Gedanken, dass Lernbereitschaft und Selbstbegrenzung von Glauben und Wissen nach beiden Seiten hin notwendig ist. Es gibt Pathologien in der Religion, aber auch Pathologien der Vernunft, eine Hybris der Vernunft, die nicht minder gefährlich ist. Die Vernunft ist an ihre Grenzen zu mahnen und Hörbereitschaft gegenüber den großen religiösen Überlieferungen der Menschheit angezeigt. Wenn sich Vernunft völlig emanzipiert, wird sie zerstörerisch, so Ratzinger.

Im Gegensatz zu seinem Diskussionspartner legt Ratzinger also sein Augenmerk eher auf die negativen Folgen der säkularen Vernunft, ohne ihre Verdienst in Abrede zu stellen. Diese Folgen verweisen darauf, dass es ein vorgelagertes Recht jedes Menschen aus seinem Wesen heraus, geben muss. Man geht sicher nicht fehl in der Interpretation, wenn man Ratzinger unterstellt, dass dieses Naturrecht auf Religion basiert. Religion bleibt für ihn die Basis und der Grund, rationale Prozesse kritisch zu reflektieren. Habermas umgekehrt meint, dass bei aller Akzeptanz der Religion, diese doch nur ins Spiel kommen kann, wenn sie rationalen Maßstäben unterworfen wird.

Was ist das tragende Fundament einer demokratischen Ordnung? Für Habermas ist es die säkulare Vernunft, die freilich einer Ergänzung bedarf, weil Menschen weltanschauliche, religiöse oder andere vorpolitische Lebensmotivationen haben. Für Ratzinger sind diese Lebensmotivationen, v.a. die religiösen Einstellungen der Menschen zentral. Diese normieren eine gesellschaftliche Ordnung, bedürfen aber als Korrektiv der säkularen Vernunft, um irrationale Auswüchse zu verhindern.

Juli 2026